Dialog
Täter-Opfer-Ausgleich
Ansprechpartnerin:
Anschrift
Zweibrücken Anschrift
Pirmasens
Claudia Schäfer
Am Goetheplatz 4
Emil- Kömmerling- Str. 12
Dipl.
Sozialpädagogin 66482
Zweibrücken 66954
Pirmasens
0176 - 30462395
Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?
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Neutrale und allparteiliche Vermittlung zwischen Täter und Opfer innerhalb eines Strafverfahrens durch einen Schlichter
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Beschuldigte und geschädigte Person erhalten Gelegenheit zur Aufarbeitung des Vorgefallenen.
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Einvernehmliche und eigenverantwortliche Lösung des Konfliktes.
Was bietet ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Vorteile für den Geschädigten:
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Er kann sich über die Tat und deren Folgen aussprechen
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schnelle und unbürokratische Wiedergutmachung erhalten
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materiellen Schäden und deren Behebung besprechen
Vorteile für den Beschuldigten:
Grundsätzliche Voraussetzung für einen TOA:
Gesetzliche Voraussetzung des TOA:
Möglicher Ablauf:
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Meist Zuweisung durch Staatsanwaltschaft (denkbar auch Gerichte,
Jugendgerichtshilfe, Selbstmelder)
Aktensichtung auf Tauglichkeit
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bei Tauglichkeit folgt:
Anschreiben an den Beschuldigten
(Information des Rechtsanwaltes durch den Mandanten)
bei Interesse)
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bei Intersesse folgt:
Informationsgespräch mit dem Beschuldigten
( Bereitschaft zum TOA prüfen)
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bei Bereitschaft folgt:
Anschreiben an Geschädigten
(Information des Rechtsanwaltes durch den Mandanten)
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bei Interesse folgt:
Informationsgespräch mit dem Geschädigten
( Bereitschaft zum TOA)
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bei beiderseitigem Interesse folgt:
Ausgleichsgesprächzwischen den Konfliktparteien
(evtl. schriftliche Vereinbarung)
Hierbei
ist anzumerken, dass nicht immer ein persönliches Ausgleichsgespräch
erwünscht und notwendig ist. Eine Schadensregulierung über eine
Anwaltskanzlei bzw. den Vermittler, oder eine schriftliche
Entschuldigung bzw. Erklärung sind auch denkbar.
Die Betroffenen entscheiden über ihren Lösungsweg
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Rückmeldung an die Staatsanwaltschaft über das Ergebnis des TOA
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