Das
Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist seit dem 01.01.2002 in Kraft.
Es bietet zivilrechtliche Möglichkeiten, sich vor
körperlicher und/oder psychischer Misshandlung zu
schützen.
Den Gesetzestext
finden Sie auf der Seite "Gesetze im Internet"
des Bundesministeriums
der Justiz.
Vom Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und dem Bundesministerium
der Justiz wurde eine Broschüre
herausgegeben, die über die rechtlichen Möglichkeiten
durch das Gewaltschutzgesetz informiert.
Diese kann hier
direkt heruntergeladen werden.
Wenn Sie bedroht oder
misshandelt werden, können Sie beim Amtsgericht
Anträge zu Ihrem zukünftigen Schutz stellen.
Maßnahmen der Polizei
Außerdem hat die
Polizei bei einem Einsatz die Möglichkeit, dem/der
TäterIn sofort einen Platzverweis sowie ein Kontakt- und
Näherungsverbot zu erteilen, d.h. der/die TäterIn
darf für festgelegte Zeit die gemeinsame Wohnung nicht
betreten oder Kontakt zu der betroffenen Person aufnehmen.