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Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist seit dem 01.01.2002 in Kraft.
Es bietet zivilrechtliche Möglichkeiten, sich vor körperlicher und/oder psychischer Misshandlung zu schützen.

Den Gesetzestext finden Sie auf der Seite "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz.

Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium der Justiz wurde eine Broschüre herausgegeben, die über die rechtlichen Möglichkeiten durch das Gewaltschutzgesetz informiert.
Diese kann hier direkt heruntergeladen werden.

Wenn Sie bedroht oder misshandelt werden, können Sie beim Amtsgericht Anträge zu Ihrem zukünftigen Schutz stellen.

 

Maßnahmen der Polizei

Außerdem hat die Polizei bei einem Einsatz die Möglichkeit, dem/der TäterIn sofort einen Platzverweis sowie ein Kontakt- und Näherungsverbot zu erteilen, d.h. der/die TäterIn darf für festgelegte Zeit die gemeinsame Wohnung nicht betreten oder Kontakt zu der betroffenen Person aufnehmen.

Zuständigkeit
Gewaltschutzgesetz
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